Um eine kreative und produktive Atmosphäre zu fördern, ist es wichtig, einige grundlegende Regeln aufzustellen. Diese Hausordnung vom Joker Tone Studio hilft uns, ein respektvolles und inspirierendes Umfeld für alle Künstler:innen, Kund:innen, Anwesenden und Nachbar:innen zu schaffen.
Diese Regeln sind nicht dazu da eure Kreativität einzuschränken, sondern vielmehr um einen Rahmen zu schaffen, in dem sich jeder wohlfühlen und optimal arbeiten kann. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das Joker Tone Studio ein Ort der Inspiration und des musikalischen Schaffens bleibt!
Vielen Dank im Voraus.
(1) Rauchverbot und Raucherhinweise
Im gesamten Haus (inkl. aller Studio- und Aufenthaltsräume) ist das Rauch- und Dampfverbot einzuhalten. Für das Rauchen ist der Vorgarten vorgesehen. Hierfür steht im Hauseingang ein Aschenbecher zur Mitnahme bereit. Zigarettenreste sind ausschließlich in dem Aschenbecher und nicht auf oder vor dem Grundstück zu entsorgen.
(2) Untersagung von Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch
Jeglicher Drogen- oder massiver Alkoholkonsum sind im Studio, in den Aufenthaltsräumen sowie auf oder vor dem Grundstück untersagt. Unter Drogeneinfluss stehenden oder stark alkoholisierten Personen wird der Zugang verwehrt.
(3) Einhaltung der Nachtruhe
Die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr ist auf und vor dem Grundstück sowie innerhalb der Räumlichkeiten zwingend einzuhalten.
(4) Parken
Der Einfahrtsbereich dient nur zum Be- & Entladen. Es sind die zugewiesenen Parkplätze des Studios oder die Möglichkeiten gemäß der Straßenverkehrsordnung im Umfeld des Studios zu nutzen. Der Einfahrtbereich, der Bürgersteig vor dem Studio oder angrenzende Grundstücke sind keine Parkflächen.
(5) Studio- und Aufenthaltsräume
Die Studio- und Aufenthaltsräume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Studiokund:innen und Gäste entsorgen bitte ihren verursachten Müll nach Möglichkeit eigenständig oder nutzen die dafür bereitgestellten Abwurfbehältnisse. Die Mülltrennung ist zu beachten.
(6) Grundstücksregelung & Notausgänge
Der gesamte Garten- & Terrassenbereich ist Privatgrundstück und steht nicht zur Nutzung für Studiokund:innen und Gäste zur Verfügung. Die Notausgänge befinden sich am Haupteingang oder zur Gartenseite aus dem Regieraum heraus.
(7) Verzehr von Speisen und Getränken
Sämtliche Speisen sind in den Aufenthaltsräumen zu verzehren. Trinken ist nur in ausreichendem Abstand zu Studioequipment und elektrischen Anschlüssen gestattet. In den Studioräumen sind nur verschließbare Flaschen in den jeweiligen Getränkehalterungen zugelassen.
(8) Studioequipment des Joker Tone Studio
Das vom Studiobesitzer bereitgestellte Equipment ist sorgfältig zu behandeln. Alleine der Studiobesitzer entscheidet über die Art und Weise der Nutzung. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Verursacher.
(9) Haftungsausschluss für Kundeneigentum
Der Studiobesitzer übernimmt keine Haftung für sämtliche mitgeführten Gegenstände und/oder Eigentum des Kunden (Equipment, technische Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände, etc.), es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.
(10) Hausrecht und Aufenthalt
Das Hausrecht liegt beim Studiobesitzer und Hausbewohnern.
Das Mitbringen von projektfremden Personen (z.B. Freunde, Bekannte oder Familienangehörige) ist im Vorfeld mit dem Studiobesitzer abzusprechen.
Die Studioräume sind ohne Beisein des Studiobesitzers zu verlassen. Für einen Aufenthalt stehen die angegliederten Aufenthaltsräume zur Verfügung.